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Bürgerservice und Verwaltung
Ämter und Zuständigkeiten, Lebenslagen nach dem Muster „Was erledige ich wo", Mitarbeiterverzeichnis, Formulare, Satzungen, Bürgerbüro und ein Beschwerdemanagement mit nachvollziehbarem Bearbeitungsstand.
01 Für Städte, Gemeinden und Kreise
Ein Bürgerportal ist kein Website-Projekt, sondern eine Betriebsaufgabe mit rechtlichen Anforderungen. Wir übernehmen beides.
Ein Bürgerportal ist der digitale Zugang einer Kommune zu ihren Leistungen: Zuständigkeiten, Formulare, Öffnungszeiten, Satzungen, Sitzungstermine und Bürgerdienste. NOC Grove realisiert solche Portale auf Basis von Weblication CityWeb, einer eGovernment-Lösung für Städte, Gemeinden und Kreise, und betreibt sie auf Wunsch auf eigener Provider-Infrastruktur.
Der Unterschied zu einem gewöhnlichen Website-Projekt liegt in drei Punkten: Die Anforderungen sind rechtlich gesetzt und nicht verhandelbar, die Redaktion verteilt sich auf viele Fachbereiche mit unterschiedlichem Kenntnisstand, und die Laufzeit ist lang. Ein Portal, das nach drei Jahren niemand mehr pflegt, ist ein teureres Problem als gar keins.
02 Rechtsrahmen
Stand 31.07.2026. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
| Regelung | Gegenstand | Betrifft | Praktische Folge |
|---|---|---|---|
| EU-Richtlinie 2016/2102 | Barrierefreier Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen | Bund, Länder, Kommunen | Übergangsfristen sind abgelaufen, Konformität muss nachweisbar sein |
| BITV 2.0 in Verbindung mit dem BGG | Nationale Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen | öffentliche Stellen | Prüfmaßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA |
| Erklärung zur Barrierefreiheit | Pflichtangabe mit Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren | öffentliche Stellen | Muss vorhanden, auffindbar und regelmäßig aktualisiert sein |
| OZG | Digitale Verfügbarkeit von Verwaltungsleistungen | Bund, Länder, Kommunen | Portal muss auf Fachverfahren verweisen oder sie einbinden können |
| DSGVO | Verarbeitung personenbezogener Daten | alle | Auftragsverarbeitung mit dem Betreiber, sparsame Einbindung Dritter |
| BFSG (seit 28.06.2025) | Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen | überwiegend privatwirtschaftliche Anbieter | Für Kommunen bleibt die BITV 2.0 der maßgebliche Rahmen |
03 Funktionsbereiche
01
Ämter und Zuständigkeiten, Lebenslagen nach dem Muster „Was erledige ich wo", Mitarbeiterverzeichnis, Formulare, Satzungen, Bürgerbüro und ein Beschwerdemanagement mit nachvollziehbarem Bearbeitungsstand.
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Nachrichten, Pressemitteilungen, Veranstaltungskalender, Notdienste, Ärzte und Krankenhäuser, Stellenangebote. Der Bereich mit dem höchsten Pflegeaufwand, deshalb entscheidet hier die Redaktionslogik über den Erfolg.
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Sitzungstermine, Beschlüsse, Ratsinformationen. Häufig über eine Schnittstelle an ein vorhandenes Ratsinformationssystem angebunden statt doppelt gepflegt.
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Abfallkalender, Abfuhrunternehmen, Wertstoffhof, Abfall-ABC. Klassischer Fall für Datenimport statt Handpflege.
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Redaktionsrechte je Fachbereich, Schulung, Barrierefreiheitsprüfung, technische Aktualisierung, Sicherung und Erreichbarkeit. Der Teil, der über die Laufzeit entscheidet.
04 Auswahlkriterium
Wer ein barrierefreies Portal anbietet, sollte selbst eines betreiben. Diese Website ist ohne Cookies, ohne Tracker und ohne externe Ressourcen gebaut, nach WCAG 2.1 Stufe AA, vollständig tastaturbedienbar und auch ohne JavaScript nutzbar. Alle Grafiken tragen Textalternativen.
Das ist überprüfbar, und wir empfehlen ausdrücklich, es zu prüfen: bei uns und bei jedem anderen Anbieter, den Sie in Betracht ziehen.
Kreisverwaltung Landkreis Marburg-Biedenkopf
Kommunale Verwaltung eines Landkreises.
Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e. V.
Sozialverband mit Einrichtungen in mehreren Landkreisen.
DRK Kreisverband Dillkreis e. V.
Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Sozialarbeit.
DRK Kreisverband Wetzlar
Wohlfahrtspflege und Rettungsdienst.
Marketing-Club Mittelhessen e. V.
Verband für Marketingverantwortliche der Region.
Projektbeschreibungen veröffentlichen wir erst nach Freigabe der jeweiligen Stelle.
05 Häufige Fragen
Ja. Zu unseren Referenzkunden gehören die Kreisverwaltung des Landkreises Marburg-Biedenkopf sowie mehrere gemeinnützige Träger, darunter die Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg und zwei DRK-Kreisverbände. Projektbeschreibungen veröffentlichen wir erst nach Freigabe der jeweiligen Stelle.
Die Anforderungen für öffentliche Stellen ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102 und der BITV 2.0; Prüfmaßstab ist WCAG 2.1 Stufe AA. Barrierefreiheit ist dabei kein Produktmerkmal, sondern eine Eigenschaft der konkreten Umsetzung: Sie entsteht in Vorlagen, Redaktion und Pflege und muss laufend gehalten werden. Wir bauen darauf hin und begleiten die Prüfung. Die formale Konformitätsaussage trifft die prüfende Stelle, nicht der Anbieter.
Auf Wunsch wir. Als Full-Service-Internet-Provider betreiben wir eigene Infrastruktur einschließlich Nameserver. Das ist für Kommunen relevant, weil dann Portal, Hosting, Domain und E-Mail nicht auf drei Verträge und drei Ansprechpartner verteilt sind. Das Portal kann auch bei Ihrem Rechenzentrum laufen.
Das Verfahren bestimmen Sie, nicht wir. Was wir liefern, sind belastbare Angaben zu Leistung, Umfang und Betrieb, damit sie in Ihre Unterlagen übernommen werden können. Zum Ablauf konkreter Vergabeverfahren machen wir keine Aussagen, ohne den Einzelfall zu kennen.
Das hängt vom Umfang ab: Zahl der Fachbereiche, benötigte Module, Umfang der Datenübernahme, Schulungsbedarf und die Frage, ob wir auch den Betrieb übernehmen. Wir nennen keine Beispielpreise, weil sie in einem Vergabekontext irreführend wären.
→ Nächster Schritt
Ob Relaunch, Barrierefreiheits-Beanstandung oder auslaufender Vertrag: Wir sehen uns Ihre Ausgangslage an und sagen Ihnen, was ein Wechsel realistisch bedeutet, auch zeitlich.